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2024 - Digitale Fischereiabgabemarke ab 18 Jahre

DAM12
12,00 € *

Fischereiabgabemarke ab 18

Die nach § 22 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg zu entrichtende Fischereiabgabe beträgt für:

  • Kinder und Jugendliche, die das achte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, für ein Kalenderjahr
    2,50 Euro
  • Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, für ein Kalenderjahr
    12,00 Euro
  • Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre
    40,00 Euro. (nur bei den unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg erhältlich)